Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere liebevolle Alltagsbetreuung in Rostock und Umgebung.

Fragen & Antworten

  
 
Für welche Menschen ist die Alltagsbegleitung geeignet?
Alltagsbegleitung ist für Senioren, körperlich eingeschränkte Menschen und alle Personen geeignet, die sich im Alltag flexible Unterstützung mit Herz und Verstand wünschen. Auch Angehörige finden in Alltagsbegleitern eine effektive Entlastung, die für Menschlichkeit bürgt.

Was darf ein Alltagsbegleiter machen?
Spazieren gehen, Gespräche führen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele.
Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen.
Unterstützung bei Einkauf und leichter Hauswirtschaft (z.B. Blumen gießen).

Was darf ein Alltagsbegleiter NICHT machen?
Medizinische Behandlungspflege (z.B. Spritzen, Verbandswechsel).
Grundpflege (z.B. Waschen, Duschen).

Wer hat Anspruch auf eine Alltagsbegleitung?
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die Unterstützung im Alltag benötigen.

Wie wird die Leistung bezahlt?
Menschen mit Pflegegrad 1-5 erhalten den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich von der Pflegekasse (§ 45b SGB XI).
Anerkannte Anbieter können mit einer hinterlegten Abtritterklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Gerne beraten wir Sie dazu und unterstützen Sie bei der Beantragung.